Rauchwarnmelder in Wohnungen sollten heutzutage selbstverständlich sein. In den meisten Bundesländer ist dies gesetzlich Vorgeschrieben, so auch in Baden-Württemberg und Bayern.
Rauchwarnmelder sollten nicht nur in Schlafräumen sondern auch in den dafür vorgesehenen Fluchtwegen ( Flur, Treppenhaus) ausgestattet sein.
Rauchwarnmelder sind auch in anderen Räumen sinnvoll. Sie unterstützen Sie bei der Brandfrüherkennung. Empfehlenswert sind alle Räume in denen größere Brandlast wie z.B. Möbel, Elektronik Garagen oder auch in Werkstätten oder Stallungen von Landwirtschaftlichen anwesen.
Wir bieten Ihnen eine Beratung vor Ort.